Kratom

Opioidwirkung aus der Teetasse


Mag.  Ruth Maria  Streibl, PhD


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Veröffentlicht haben den Fall Innsbrucker Intensivmediziner:innen in der Wiener klinischen Wochenschrift: Bei dem ansonsten gesunden jungen Mann konnten Alkohol, Sedativa und illegale Drogen als Ursache ausgeschlossen werden – übrig blieb der ­Kratom-Tee, den er zuvor konsumiert hatte. Ein Weckruf zu einer Substanz, die über Kräutergeschäfte, Automaten und Online-Shops auch hierzulande frei erhältlich ist.

Wirkung und Risiken

Kratom (Mitragyna speciosa) ist ein in Südostasien beheimateter Baum, ­dessen­ getrocknete Blätter traditionell gekaut oder als Tee verwendet werden – historisch als Opiumersatz sowie bei Fieber, Hautinfektionen und als ­Anxiolytikum; in Thailand wird Kratom-Tee bis heute als mildes Alltagsstimulans getrunken. Pharmakologisch wirksam sind vor allem die Alkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin, die am µ-Opioidrezeptor angreifen und Kratom damit zu einem atypischen Opioid machen: In niedriger Dosierung wirkt es eher stimulierend, in höherer Dosierung sedierend bis narkotisierend und analgetisch – mit Nebenwirkungen bis hin zu Atemdepression und Herzrhythmusstörungen.

Die wissenschaftliche Evidenz hält mit der wachsenden Verbreitung nicht Schritt: Wie Prof. Dr. Matthias ­Melzig (Freie Universität Berlin) kürzlich am Phytoherbst 2026 berichtete, fand ein systematischer Überblick nur zwei randomisiert-kontrollierte Studien und neun Beobachtungsstudien. Das deutsche Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte warnte im Juli 2025 vor der medizinischen Anwendung: Tier- und Humandaten deuteten auf neurologische Schäden, Abhängigkeits- und Entzugspotenzial sowie Leberschädigung hin, auch Todesfälle seien bereits berichtet worden.

Rechtliche Grauzone

Melzig kritisierte zudem die Vermarktung: In Österreich werde Kratompulver gezielt mit Begriffen wie „fair, frisch und transparent“ beworben – Sprache, die Vertrauen schafft, während die Risiken kaum kommuniziert werden.

Rechtlich bewegt sich Kratom zwischen den Kategorien: in Deutschland weder im Betäubungsmittelgesetz erfasst noch als Lebensmittel zugelassen, in anderen Ländern bereits kontrollierte Substanz. In Österreich ist der Verkauf erlaubt, aber ausdrücklich nicht zum Verzehr oder zu medizinischen Zwecken – zulässig sind nur Räucherwerk oder Forschungsmaterial, ab 18 Jahren.

Für die Apotheke ergibt sich daraus ein klarer Beratungsauftrag: Kund:innen, die über Online-Shops auf Kratom aufmerksam werden, sollten auf die unzureichende Studienlage, das kardiale Risiko und das Abhängigkeitspotenzial hingewiesen werden – gerade weil die pflanzliche Herkunft über das tatsächliche Risikoprofil hinwegtäuschen kann.

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