Für österreichische Apotheken bedeutet das konkret: Wer jetzt einsteigen möchte, kann – wer abwarten möchte, hat noch Zeit. Was in beiden Fällen gilt, sind klare Spielregeln: Das EU-Rezept ist ausschließlich ein Privatrezept-Service, der Besuch in einer Vor-Ort-Apotheke ist immer vorausgesetzt.
Von Brüssel in die Offizin
Die Grundlage für das EU-Rezept liegt weiter zurück, als viele denken: Bereits seit 2013/2014 ermöglicht die EU-Patientenmobilitätsrichtlinie (2011/24/EU) das Einlösen von Papierrezepten aus anderen EU-Staaten als Privatrezepte. „Im Wesentlichen ist das EU-e-Rezept nur die Digitalisierung einer seit Jahren bestehenden Möglichkeit“, so Mag. Franz Ferrari, Leiter der Stabsstelle EU und Internationales der Österreichischen Apothekerkammer. Den strategischen Rahmen dafür bildet der European Health Data Space (EHDS), die operative Infrastruktur heißt MyHealth@EU (siehe Infokasten).
Österreich in der Pilotphase
Österreich gehört zu den frühen Teilnehmern – zunächst mit Tschechien als einzigem Partnerland, weitere sollen schrittweise folgen. „Für Apotheken bedeutet das eine Erweiterung des Versorgungsauftrags. Das EU-Rezept stärkt prinzipiell die Position der öffentlichen Vor-Ort-Apotheken im europäischen Netz – immer vorausgesetzt, dass die Umsetzung für den einzelnen Betrieb in jedem Fall praktikabel und ressourcenschonend möglich ist. Wir begleiten diese Pilotphase engmaschig und schauen uns das im Echtbetrieb genau an“, betont Mag. pharm. Raimund Podroschko, 1. Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. Dass die Teilnahme am System auch für Patient:innen freiwillig ist und ein aktives Einverständnis voraussetzt, sieht er dabei als wichtige Grundbedingung: „Die volle Kontrolle über ihre Daten muss jederzeit bei den Patientinnen und Patienten liegen.“
EHdS & myHealth@EU
Im Jahr 2020 verabschiedete die Europäische Kommission die Europäische Datenstrategie (COM/2020/66). Sie sieht die Schaffung gemeinsamer Datenräume
in mehreren strategischen Sektoren vor.
Für den Gesundheitsbereich wurde der Europäische Gesundheitsdatenraum (European
Health Data Space, EHDS) entwickelt – bislang der einzige dieser Datenräume mit einer eigenen EU-Verordnung (EU 2025/327, in Kraft in einer Übergangsphase seit 26. März 2025).
Der EHDS schafft den rechtlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Gesundheitsdaten in der EU. Die operative Infrastruktur dafür heißt MyHealth@EU: Sie verbindet die nationalen eHealth-Systeme der Mitgliedstaaten und ermöglicht den sicheren Datentransfer.
Die beiden ersten Services unter MyHealth@EU sind das EU-Rezept (ePrescription/eDispensation) und die EU-Patient:innenkurzakte (Patient Summary). Das EU-Rezept ermöglicht die Abfrage von elektronischen Rezepten aus dem EU-/EWR-Ausland.
Ausschliesslich Privatrezepte
Das EU-Rezept funktioniert in beide Richtungen. Je nachdem, ob ein/e österreichische/r Patient:in im Ausland ein Rezept einlöst oder ein/e tschechische/r Patient:in in Österreich versorgt werden möchte, gelten unterschiedliche Abläufe (siehe Tabelle ).
Der entscheidende Punkt für die Offizin: Jedes über MyHealth@EU eingelöste Rezept gilt unabhängig von seiner Herkunft und seiner Einstufung im Ausstellungsland ausschließlich als Privatrezept. Ein tschechisches e-Rezept gilt in Österreich daher auch dann als Privatrezept, wenn es im Heimatland als Kassenrezept ausgestellt wurde. Eine Verrechnung mit österreichischen Krankenkassen findet nicht statt; die Kosten trägt der/die Patient:in selbst. Ebenso gilt ein im EU-Ausland eingelöstes österreichisches e-Rezept dort als Privatrezept. Ob und in welchem Umfang die jeweilige Heimatkasse Kosten erstattet, entscheidet diese eigenständig. Die Apothekerkammer empfiehlt, Patient:innen darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung möglich, aber nicht garantiert ist. Die Teilnahme für österreichische Patient:innen setzt ein aktives Opt-in voraus – ohne dieses Einverständnis ist keine grenzüberschreitende Verwendung möglich.
Kein Einfallstor für den Rx-Versandhandel
Das EU-Rezept ändert an der Rechtslage zum Rx-Versandhandel nichts: Österreich hat diesen im Regierungsprogramm ausdrücklich ausgeschlossen, und das EU-Arzneimittelrecht belässt diese Kompetenz bei den Mitgliedstaaten. Alle definierten Anwendungsfälle des EU-Rezepts setzen den Besuch in einer Vor-Ort-Apotheke voraus. Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger, 2. Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer, stellt klar: „Das EU-Rezept ist kein Einfallstor für internationale Versandapotheken – der rechtliche Rahmen schließt das aus. Den Schritt in Richtung Digitalisierung begrüßen wir, weniger Papier ist gut. Entscheidend wird die Ausgestaltung sein: Sie muss praktikabel sein und muss die lokalen Apotheken stärken.“
Teilnahmemöglichkeit für Apotheken
Das Gesundheitsministerium (BMASGPK) schafft im Rahmen eines von der EU kofinanzierten Projekts in Zusammenarbeit mit der ELGA GmbH, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und der Sozialversicherung die Voraussetzungen für die Einlösung ausländischer e-Rezepte in österreichischen Apotheken. Apotheken können das EU-Rezept bereits anbieten; rund 80 Apotheken haben sich bislang gemeldet. Kathrin Trunner von der Gesundheit Österreich GmbH, die als zentralen Anlaufstelle für alle interessierten Apotheken fungiert, erklärt: „Wir freuen uns über das große Interesse am EU-Rezept und die durchgehend positiven Rückmeldungen der Apotheken. Besonders Grenzapotheken sowie Apotheken mit internationaler Kundschaft oder mehrsprachigen Beratungsteams heben das Potenzial des EU-Rezepts hervor.“
Teilnehmende Apotheken erhalten Informations- und Schulungsmaterial sowie technische Unterstützung; ihre Kontaktdaten werden im Gesundheitsportal veröffentlicht. Der technische Abruf erfolgt über die e-Card-Weboberfläche mit persönlich zugeordneten Admin-Karten.
FAZIT
Das EU-Rezept und die EU-Patient:innenkurzakte sind die ersten Services unter MyHealth@EU. Die rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme gilt für alle EU-Staaten ab 2029 – bis dahin haben Apotheken die Möglichkeit, im Rahmen des Pilotprojekts auf freiwilliger Basis Erfahrungen zu sammeln.
weiterführende Infos
• Pilotprojekt – Anmeldung: EU-rezept@goeg.at
• e-Card-Serviceline: 050 124 33 22 (Admin-Karten und Fragen zur technischen Umsetzung)
• Informationen für Apotheken: gesundheit.gv.at/service/professional/my-health-eu/eu-rezept-gda.html