Verantwortung an der Tara

Was ändert sich mit dem e-Rezept?

Mag. iur.  Ursula Thalmann
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Wurde z. B. ein Arzneimittel, das nur einmal pro Woche einzunehmen ist, vom Arzt/von der Ärztin fälschlich zur täglichen Einnahme verschrieben, muss die abgebende Apothekerin/der abgebende Apotheker auf diesen Fehler hinweisen bzw. ihn korrigieren. © Shutterstock
Wurde z. B. ein Arzneimittel, das nur einmal pro Woche einzunehmen ist, vom Arzt/von der Ärztin fälschlich zur täglichen Einnahme verschrieben, muss die abgebende Apothekerin/der abgebende Apotheker auf diesen Fehler hinweisen bzw. ihn korrigieren. © Shutterstock

Wer trägt die Verantwortung, wenn Patient:innen durch ein falsches Medikament oder eine falsche Dosierung zu Schaden kommen? Die Patient:innen selbst? Der verschreibende Arzt/die verschreibende Ärztin? Die Apotheke? Die Apotheker:innen, die das Medikament abgegeben haben?

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Nehmen Patient:innen ein Arzneimittel entgegen der verschriebenen Dosis, die in der Apotheke korrekt auf der Packung vermerkt wurde, ein, so tragen sie die Verantwortung für die gesundheitlichen Folgen selbst.

Bei einer fehlerhaften Verschreibung durch die Ärztin

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