Der Kollektivvertrag für Pharmazeutische Fachkräfte sieht vor, dass immer jenes Dienstausmaß der Urlaubsberechnung zugrunde zu legen ist, in dem der/die Dienstnehmende zum Urlaubszeitpunkt gemeldet ist. Dafür muss ein in Tagen bzw. Stunden berechneter Urlaubskonsum in Wochen umgerechnet werden. Dabei entsprechen acht Stunden bzw. ein Tag im 2/10-Dienstausmaß einer Woche, im 5/10-Dienstausmaß 0,5 Wochen und im 10/10-Dienstausmaß 0,2 Wochen etc. Damit wird sichergestellt, dass jede/r Dienstnehmer:in auf einen Jahresurlaub von fünf Wochen – nach 13 Gehaltskassendienstjahren sechs Woch
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