Aus Sicht der Antragsteller ist auch die Neufassung des StVfG verfassungswidrig, weshalb beantragt wurde, eine Reihe von Bestimmungen aufzuheben. Kritisiert wird insbesondere das rigide Werbe- und Kommunikationsverbot zum Thema Sterbehilfe, aber auch die unverhältnismäßig hohen Kosten oder die auf ein Jahr beschränkte Gültigkeit sowie die Vorschrift, dass laut StVfG einer der beiden Ärzt:innen über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss. Ziel ist, unzumutbare Hürden abzubauen, das Informationsangebot zu verbessern und die aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Unterstützt wird die ÖGHL vom Schweizer Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben.