Auf dem Podium diskutierten Vertreter:innen aus Industrie, Wissenschaft und Behörden über zwei EU-Regulierungsvorhaben, die die pharmazeutische Produktion unter erheblichen Druck setzen: die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) und die geplante Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS).
Vierte Reinigungsstufe: Konsens über das Ziel, Streit über die Kosten
Dass die vierte Klärstufe – die Aufbereitung kommunaler Abwässer mit Ozon oder Aktivkohle zur Elimination von Mikroschadstoffen – technisch notwendig und ökologisch sinnvoll ist, stand außer Streit. Uneinigkeit herrschte hingegen über Ausmaß und Verteilung der Kosten. Die Europäische Kommission rechnet EU-weit mit jährlichen Kosten von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro; andere Analysen kommen auf ein Vielfaches. Für Österreich werden je nach Modell 37 bis über 50 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.
Laut EU-Richtlinie sollen mindestens 80 % dieser Kosten von der Pharma- und Kosmetikindustrie getragen werden – begründet mit deren Anteil an den Mikroschadstoffen im Abwasser. Wie hoch dieser Anteil ist, ist jedoch umstritten: Die JRC-Studie der EU-Kommission besagt, dass 92 % der schädlichen Mikroschadstoffe von Arzneimitteln und Kosmetik stammen, wobei Human-Arzneimitteln allein 66 % zugerechnet werden. Von der Industrie in Auftrag gegebene Gutachten kritisieren diese Zahlen als wissenschaftlich nicht belegbar. Dr. Boris Thurisch, Geschäftsführer Nachhaltigkeit beim deutschen Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), kritisierte: „Politisch ist klar erkennbar, dass ein wesentlicher Teil der Kosten der pharmazeutischen Industrie zugeschrieben werden soll – bei gleichzeitig unsicherer Datenbasis.“ Die Branche fordert daher eine temporäre Aussetzung des Umsetzungstakts, um offene Fragen vor Entstehen von Zahlungsverpflichtungen zu klären.
DI Heide Müller-Rechberger vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) betonte, dass Gewässerschutz und Arzneimittelversorgung gemeinsam gedacht werden müssten. Die Richtlinie enthalte bereits Instrumente zur Nachjustierung, etwa durch Evaluierungen und Anpassungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Gleichzeitig räumte auch sie ein, dass insbesondere bei den tatsächlichen Kosten und der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen weiterhin Unsicherheiten bestehen. Als Alternativmodell wurde das Schweizer Vorgehen mehrfach gelobt, bei dem die Kosten über die Abwassergebühr auf alle Haushalte umgelegt werden – laut Thurisch wären das rund 15 Euro pro Person und Jahr.
PFAS: Unverzichtbar in der pharmazeutischen Produktion
Noch komplexer gestaltet sich die Lage bei PFAS. Die thermisch und chemisch hochstabilen Substanzen sind in pharmazeutischen Produktionsanlagen generell vielfach nicht substituierbar – besonders gravierend ist die Situation jedoch in der Sterilproduktion, wo sie als Dichtungen, Beschichtungen und Filtermaterialien unter extremen Prozessbedingungen eingesetzt werden. Dr. Stephanie Jedner, Site Head des Sandoz-Standorts Kundl, machte die Tragweite deutlich: „Alle sterilen Arzneimittel werden davon stark betroffen sein. PFAS sind oft das Einzige, was dort eingesetzt werden kann.“
Mag. Dr. Thomas Jakl vom BMLUK betonte, dass kein Totalverbot, sondern ein anwendungsbezogener Ansatz angestrebt werde: Wo keine Alternativen existieren und die Anwendung essenziell ist, soll sie zulässig bleiben. Übergangsfristen seien dabei unerlässlich, da Substitutionsprozesse im pharmazeutischen Bereich Jahre in Anspruch nehmen und regulatorische Neuzulassungen erfordern. Ein PFAS-Beschränkungsvorschlag der Europäischen Kommission wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 erwartet. Thurisch verwies zudem auf eine EFPIA-Analyse, wonach ein weitreichendes PFAS-Verbot ohne Ausnahmeregelungen den Verlust von 600 kritischen Arzneimitteln auf der WHO-Liste der essenziellen Medikamente nach sich ziehen könnte.
Gemeinsamer Nenner: Fakten vor Entscheidungen
Der Abend machte deutlich, dass der grundsätzliche Zielkonsens – sauberes Wasser und sichere Arzneimittelversorgung – zwischen allen Beteiligten besteht. Die Konfliktlinie verläuft entlang der Frage, wie belastbar die Datengrundlage für weitreichende Kostenzuweisungen ist.