Gesundheitsausschuss

ELGA-Löschfrist auf 30 Jahre ausgeweitet

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Zustimmung gab es von allen Parteien, eingebracht wurde die Initiative von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ. Dies sei im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen von Bedeutung, wird im Antrag zur Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes ins Treffen geführt. 

Die Änderung trat rückwirkend am 1. Dezember 2025 in Kraft. ELGA-Teilnehmer:innen können weiterhin eigenständig Befunde löschen. Mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit wurden im Gesundheitsausschuss noch Änderungen im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) beschlossen, die die Festlegung eines Preisbandes für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten für die Jahre 2027 und 2029 sowie die Verlängerung von Regelungen im Bereich der Generika und Biosimilars umfassten.

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