Der Bundesrat stimmte der längeren Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung einstimmig zu. In der bisherigen Fassung wäre diese Ende Februar ausgelaufen. Die Sparvorgaben betreffen das Beheizen von Wohnungen und Schwimmbädern, die Höchsttemperaturen für Luft und Warmwasser in öffentlichen Arbeitsstätten sowie die Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.
Red.