Gedanken zur homöopathischen Herstellung

„Gewissenhaft, peinlich genau in Bezug auf Kleinigkeiten“

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Schon Dr. Samuel Hahnemann schrieb: „Mach’s nach – aber mach’s genau nach!“ © iStock

Genau diese Gewissenhaftigkeit ist bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel gefordert.
In Österreich haben wir das große Glück, homöopathische Arzneimittel von einigen hervorragenden inländischen Herstellern beziehen zu können. Darüber hinaus steht uns die Möglichkeit offen, homöopathische Arzneien in der Apotheke selbst herstellen zu können. Wie bei anderen offizinellen magistralen Zubereitungen ist auch hier eine ganze Menge zu beachten.


Pharmakopöen

Homöopathische Arzneimittel sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, deren Herstellung im Homöopathischen Arzneibuch (HAB, GHP) und in der Pharmacopoea Europaea in zahlreichen Vorschriften geregelt ist. In Ermangelung einer passenden Vorschrift in diesen beiden Gesetzeswerken kann auch ein homöopathisches Arzneibuch eines anderen Landes – wie zum Beispiel das französische oder das britische homöopathische Arzneibuch – herangezogen werden.


Auch in Indien, wo die Homöopathie eine der drei medizinischen Richtungen ausmacht, existiert eine Pharmakopöe – ebenso in den USA, der Schweiz, Brasilien und Mexiko. 
In diesen Vorschriften werden zum Beispiel die Herstellung von Urtinkturen aus Pflanzen, die Herstellung von Lösungen aus Mineralien, die Herstellung einer Trituration, von LM- oder Q-Potenzen, die Herstellung von Globuli, Salben, Augentropfen, Suppositorien usw. beschrieben. 


Die Ausgangsmaterialien findet man im Monographieteil detailliert angeführt. Die Herstellung einer Urtinktur aus einer Pflanze zum Beispiel erfordert einiges an pharmazeutischem Fachwissen – das beginnt schon mit der Auswahl der geeigneten Pflanze („Finde die richtige Euphrasia aus den 46 verschiedenen europäischen Euphrasiaarten!“) – hier sind auch fundierte botanische Kenntnisse gefragt. 


Es gibt aber auch relativ einfache Arbeitsschritte, wie zum Beispiel das Imprägnieren der Globuli mit der passenden Dilution. Wenn auch einfach, sollte man das einmal gezeigt bekommen haben, um lege artis arbeiten zu können.
Obwohl es klare Vorschriften gibt, werden dennoch immer wieder Mythen kolportiert, die sich hartnäckig halten. Zum Beispiel ist es keinesfalls nötig, bei der Imprägnierung der Globuli in 8er-Schleifen zu rollieren, es ist auch nicht nötig, sich bei der Herstellung einer homöopathischen Arznei mit Himmel und Erde zu verbinden, und gute Laune ist ebenso keine Voraussetzung für korrekte Arzneiherstellung! 


Man muss auch nicht die Hand benutzen, die von Herzen kommt – ausschlaggebend für die Qualität bei der Herstellung der homöopathischen Arzneien sind die korrekte Anzahl und Stärke der Schüttelschläge beim Potenzieren und das gleichmäßige Benetzen der Globuli.


Wirkdauer und Wirktiefe

Ein genaues Verständnis bei der Herstellung der unterschiedlichen Potenzreihen D für Dezimal (1:10) und C für Centesimal (1:100) ist grundlegend, da diese unterschiedlichen Potenzen in ihrer Wirkung andere Effekte bei Erkrankten auslösen.


So kann zum Beispiel eine C15 und eine D30 nicht als dasselbe verkauft werden, selbst wenn es sich rein rechnerisch um dieselbe Verdünnung handelt, da sich Wirkdauer und Wirktiefe wesentlich unterscheiden können. 
Die Beschriftung eines homöopathischen Arzneimittels unterliegt der Kennzeichnungsverordnung. Daher sollte man davon ausgehen können, dass sich tatsächlich eine homöopathische Arznei in dem Behältnis befindet, wenn auf dem Etikett zum Beispiel „Calendula C30“ steht. Dies ist jedoch nicht der Fall bei Globuli, die mittels einer Maschine mit Frequenzen „aufgeschwungen“ werden. Diese könnten irrtümlich für homöopathische Arzneien gehalten werden. „Nur weil Calendula C30 draufsteht, heißt das noch lange nicht, dass auch eine homöopathische Arznei drin ist!“


Diese „aufgeschwungenen“ oder „energetisierten“ Kügelchen unterliegen keiner Kennzeichnungspflicht und sind mit Sicherheit keine homöopathischen Arzneimittel.
Als Kund:in muss man darauf vertrauen können, dass die Arznei, die man kauft, auch genau das ist, was man erwartet.


Schon Dr. Samuel Hahnemann schrieb: „Mach’s nach – aber mach’s genau nach!“
Das ist der Anspruch, den wir haben, wenn wir homöopathische Arzneimittel herstellen: Deshalb arbeiten und unterrichten wir „gewissenhaft und peinlich genau in Bezug auf Kleinigkeiten!“


* Rubrik: ein spezifischer Begriff, ein Symptom oder eine Modalität
** Repertorium: Symptomenverzeichnis
*** Ähnlichkeitsregel: „Similia similibus curentur“

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