Teil 4

Mehr Netto vom Brutto 

Alexander Lackinger, BSc, StB
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Übernimmt der/die Arbeitgeber:in für seine/ihre Mitarbeiter:innen Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, gibt es steuerliche Erleichterungen. © Shutterstock
Übernimmt der/die Arbeitgeber:in für seine/ihre Mitarbeiter:innen Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, gibt es steuerliche Erleichterungen. © Shutterstock

Bereits seit Juli 2021 gibt es Erleichterungen bei der steuerrechtlichen Behandlung von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, die der/die Arbeitgeber:in dem/der Arbeitnehmer:in kostenfrei oder gegen eine Zuzahlung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zur Verfügung stellt. 

• Kriterien für steuerfreie Jobtickets
Bei den Fahrkarten muss es sich um Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel handeln, die zumindest am Wohnort oder am Arbeitsort Gültigkeit haben. Der/die Arbeit­geber:in muss diese nicht mehr selbst kaufen

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