Teilweiser Verkauf

Apotheker:innen Ruhestand

Alexander Lackinger, BSc, StB
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Alexander Lackinger © Renee Del Missier
Alexander Lackinger © Renee Del Missier

Exkurs Steuerrecht

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Apotheke unterliegt der Einkommensteuer. Unter Veräußerungsgewinn ist jener Betrag zu verstehen, um den der vereinbarte Kaufpreis den Buchwert der Vermögensgegenstände übersteigt. Der Gesetzgeber sieht in § 37 EStG eine Vergünstigung für bestimmte Betriebsaufgaben vor. Andernfalls ist ein Veräußerungsgewinn zur Gänze mit dem normalen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Der sogenannte begünstigte Steuersatz (Hälftesteuersatz) kann beantragt werden, wenn

  • der/die Steuerpflichtige gestorben ist und dadurch eine Betriebs

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