Im Rahmen der Artikelserie „Mehr Netto vom Brutto“ wollen wir Sie über die aktuellen Möglichkeiten informieren, wie Mitarbeiter:innen steuerlich begünstigt entlohnt werden können.
Zuwendungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer:innen
• Welche Zuwendungen werden begünstigt?
Eine Zuzahlung für die Zukunftssicherung (z. B. in Form einer Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung) von bis zu 300 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer:in sind beitragsfrei.
• Welche Vorausse
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