Neben ökologischen Aspekten stehen vor allem steuerliche Vorteile für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen im Mittelpunkt. Voraussetzung ist eine sorgfältige vertragliche und steuerliche Gestaltung.
Wird ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder E-Bike mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dafür ein Sachbezugswert von null anzusetzen. Die Begünstigung gilt sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für sonstige private Wege.
Besonders attraktiv kann das Modell in Verbindung mit einer Gehaltsumwandlung sein. Dabei wird ein Teil des
bisherigen Bruttogehalts reduziert und im Gegenzug ein Dienstfahrrad zur Nutzung überlassen. Die Vereinbarung muss für die Zukunft erfolgen und sollte schriftlich festgehalten werden.
Das verbleibende Bruttoentgelt darf das kollektivvertragliche Mindestentgelt nicht unterschreiten. Eine Gehaltsumwandlung ist daher nur möglich, soweit das bisherige Gehalt über dem maßgeblichen Mindestentgelt liegt.
Durch die Reduktion des Bruttogehalts können sich die Bemessungsgrundlagen für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten vermindern. Die Gehaltsreduktion kann aber auch Sonderzahlungen, Urlaubs- und Krankenentgelt, Überstundenvergütungen und die spätere Pension beeinflussen.
Auch umsatzsteuerlich sind Besonderheiten zu beachten. Die beim Kauf oder Leasing in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann bei einem Jobrad als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Wird das Fahrrad später unentgeltlich oder verbilligt an den/die Arbeitnehmer:in übertragen, kann ein steuerpflichtiger Sachbezug entstehen. Maßgeblich ist grundsätzlich die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem um marktübliche Rabatte verminderten üblichen Endpreis am Abgabeort.
Vereinfachend kann bei linearer Abschreibung auch der steuerliche Buchwert abzüglich eines pauschalen Abschlags von 20 % herangezogen werden. Wurde der Buchwert auf Basis der Nettoanschaffungskosten ermittelt, ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Insgesamt bietet das Jobrad attraktive Vorteile: Arbeitgeber:innen können die Mitarbeiterbindung stärken und
Abgaben reduzieren. Arbeitnehmer:innen profitieren von der steuerfreien privaten Nutzung und – bei entsprechender Gestaltung – von geringeren Abgaben.
Damit die Begünstigungen genutzt und steuerliche Risiken vermieden werden, sollten Gehaltsumwandlung, Umsatzsteuer und eine spätere Übertragung eindeutig geregelt werden.
Bei Fragen zum Jobrad können Sie mich gerne im Apothekerverband kontaktieren. Alternativ steht Ihnen Ihr/Ihre Steuerberater:in mit Sicherheit auch gerne unterstützend zur Verfügung.