
Einen positiven Effekt wird die Anhebung des Gewinnfreibetrags haben. Diese „fiktive Betriebsausgabe“ verringert die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Einkommenssteuer. Diese Maßnahme steht jedoch unter einem Budgetvorbehalt und soll erst ab 1. Jänner 2027 gelten. Geplant ist, den Grundfreibetrag von 15 % und € 33.000,– auf € 50.000,– zu erhöhen.
Die Abschreibungsdauern sollen insgesamt evaluiert werden. Es ist also davon auszugehen, dass es zu einer Änderung der gesetzlichen Nutzungsdauern kommen kann. Zur Debatte steht unter anderem eine Kürzung der Firmenwertabschreibung
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