
Die gekauften Waren verbleiben nicht im Inland, sondern werden vom Käufer/von der Käuferin in sein/ihr Heimatland verbracht. Aus Sicht der Umsatzsteuer liegt damit eine Ausfuhrlieferung vor, wenngleich der Warenverkehr nicht wie beim klassischen Export zwischen Unternehmen erfolgt,
sondern durch private Endverbraucher:innen.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Ausfuhrlieferungen sind grundsätzlich steuerfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Für Lieferungen an Privatpersonen aus Drittländern – wie es beim Touristenexport der Fall ist – gelten diese Steuerbefreiunge
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