Neben diversen Direktzahlungen und der Erhöhung von Transferleistungen soll ab dem Jahr 2023 auch ein Automatismus eingeführt werden, der den Kaufkraftverlust durch die kalte Progression weitestgehend vermeiden soll.
Folgende Maßnahmen sollen noch im Jahr 2022 schlagend werden ‒ einige der Maßnahmen wurden zielgerichtet für einkommensschwächere Gruppen entworfen, andere werden sozial weniger treffsicher an alle ausbezahlt.
- € 300,‒ für besonders betroffene Gruppen wie z. B. Arbeitslose, Bezieher:innen von Sozialhilfe, Mindestsicherung und Mindestpen
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