Damit soll die Partizipation von Mitarbeiter:innen am Erfolg des Unternehmens attraktiver gemacht werden. Diese Art der Begünstigung war bisher nur Kapitalgesellschaften vorbehalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Beträge bis zu € 3.000 pro Jahr und aktivem/aktiver Arbeitnehmer:in können lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. Nicht mehr aktive Arbeitnehmer:innen können unter diesem Titel nicht begünstigt entlohnt werden.
- Der auszuzahlende Betrag muss durch den im Vorjahr erzielten unterneh
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