Im Art. XI des Kollektivvertrags für Pharmazeutische Fachkräfte haben wir im Zuge der Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen der Verpflichtenden Fortbildung nicht nur den Freistellungsanspruch für alle berufsberechtigten Apothekerinnen und Apotheker durchgesetzt, der es Ihnen ermöglichen soll, Ihre Fortbildungsverpflichtung zu erfüllen. Uns ging es darum, dass Sie als angestellte Apothekerin, angestellter Apotheker die gesamte Belastung nicht alleine tragen müssen. Deshalb haben wir auch im Abs. 9 die Verpflichtung zur Übernahme der Fortbildungskosten durch die Dienstgeber bis zum Betrag vo
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