Einsparungen als Ziel

Abschaffung der Bildungskarenz

Mag. iur.  Ursula Thalmann
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Symbolbild Steuern © Shutterstock
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Mit 1. April 2025 wurde die bisherige Bildungskarenz abgeschafft. Derzeit gilt noch eine Übergangsregelung, mit der Bildungskarenzvereinbarungen, die vor dem 28. Februar 2025 abgeschlossen wurden und bis spätestens 31. Mai 2025 beginnen, vom AMS noch anerkannt werden und das Weiterbildungsgeld für diese Bildungskarenzen noch (weiter) ausgezahlt wird. Wurde die Bildungskarenz in Modulen vereinbart, können diese weiter absolviert werden, wenn das Weiterbildungsgeld bis 31. März 2025 vom AMS zuerkannt worden ist.

Eine Bildungskarenz kann zwischen Dienstnehmer:in und Dienstgeber:i

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