So verhalten Sie sich richtig

Gekündigt, was nun?

Mag. iur.  Ursula Thalmann
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Eine Kündigung zu bekommen, ist nie angenehm. Es bedeutet Veränderung, man muss sich ein neues Dienstverhältnis suchen und hat vielleicht das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben. Wichtig ist nun, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich zu nichts drängen zu lassen, insbesondere nicht zu einer Unterschrift unter eine einvernehmliche Auflösung oder einer Zustimmung zum Urlaubskonsum, den man eigentlich nicht möchte. Das Kündigungsschreiben mit dem Vermerk „zur Kenntnis genommen“ zu unterfertigen, ist normalerweise unproblematisch; damit bestätigt man nur den Erhalt der Kündigung. Im Zweifelsf

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