Als zentrale Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung sind pharmazeutische Tätigkeiten mit großer Verantwortung verbunden. Dafür ist nicht nur ein umfassendes Vorwissen nötig, sondern auch gezielte Aus- und Weiterbildung. Der Gesetzgeber hat in der Apothekenbetriebsordnung, der Fachkräfteverordnung und der Abgrenzungsverordnung klar geregelt, wer in der Apotheke welche Aufgaben tätigen darf. Apothekenleiter:innen haben diese rechtlichen Vorgaben sowohl bei der Personalauswahl als auch beim Personaleinsatz zu beachten.
3. ABO Apothekenpersonal
- In öffentlichen Ap
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