Schluss mit dem Fleckerlteppich
Die Konferenz der Sozialversicherungsträger hat im Rahmen des MEDGEF-Projekts eine Harmonisierungsvereinbarung beschlossen, die 16 solcher Präparate umfasst. Betroffen sind vor allem Therapien für seltene Erkrankungen, darunter kostenintensive Enzymersatztherapien. Im nächsten Schritt bedarf die Vereinbarung noch der Zustimmung der neun Bundesländer. Bisher war die Finanzierung dieser Präparate in einem schwer durchschaubaren Geflecht aus Einzelvereinbarungen geregelt: Zu keinem der 16 umfassten Medikamente existierten Vereinbarungen zwischen allen Bundesländern und allen Krankenversicherungsträgern. Je nach Wohnort oder Versicherungsträger galten unterschiedliche Regeln – mit entsprechend ungleicher Versorgungslage.
Was die Vereinbarung konkret bringt
Kernstück ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Sozialversicherung und Landesgesundheitsfonds. Da die Kosten damit trägerübergreifend gleich aufgeteilt werden, soll künftig ausschließlich die medizinische Indikation – und nicht die Finanzierungsfrage – darüber entscheiden, ob Patient:innen in Krankenanstalten oder im niedergelassenen Bereich versorgt werden. Alle Krankenversicherungsträger und Landesgesundheitsfonds sind der Vereinbarung angeschlossen; bestehende Einzelverträge gehen in das neue Regelwerk über.
Auch Heimtherapien, die durch geschultes Pflegepersonal eigenständig weitergeführt werden können, sind künftig gemeinsam finanziert. Die geregelte Beschaffung über Anstaltsapotheken soll zudem die Beschaffungskosten für die Arzneimittel senken. „Wer krank ist, hat ein Recht auf die beste verfügbare Therapie – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder der Frage, bei welchem Sozialversicherungsträger man versichert ist“, betonte Mag. Claudia
Neumayer-Stickler, Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger.