Künftig dürfen Apotheken alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei Erwachsenen verabreichen und in klar definierten Ausnahmefällen bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage einer ärztlichen Verordnung abgeben – etwa zur Anschlussversorgung chronisch kranker Patient:innen.
Neu eingeführt werden zudem pharmazeutische Dienstleistungen in Prävention und Früherkennung. Das Packungsfixum, seit 2013 unverändert bei 8,35 Euro, soll in zwei Schritten steigen: auf 9,00 Euro ab 1. Juli 2026 und auf 9,50 Euro ab 1. Januar 2027 – vorausgesetzt, die begleitende Honorarverordnung tritt rechtzeitig in Kraft.
Als nächster Schritt befasst sich der Bundesrat am 12. Juni 2026 mit dem Gesetz; zustimmungspflichtig ist es nicht. Noch offen bleibt, wann die begleitende Verordnung zur Apothekenbetriebsordnung folgt – sie regelt unter anderem die konkrete Umsetzung der Honorarerhöhung und strengere Auflagen für den Versandhandel.