
Bislang war LOVENOX® im Erstattungskodex[1] in den Dosierungen 2.000 IE und 4.000 IE in der Grünen Box gelistet. Die Dosierungen 6.000 IE, 8.000 IE und 10.000 IE hingegen unterlagen der chef- und kontrollärztlichen Bewilligung (RE1). Die Aufnahme auch dieser Dosierungen in die Grüne Box gewährleistet eine gewichtsadaptierte, wirksame Antikoagulation für alle Indikationen und verbessert die Versorgungssicherheit bei akuten thromboembolischen Ereignissen.
Duale Wirkweise
LOVENOX® mit dem Wirkstoff Enoxaparin-Natrium gehört zu der Gruppe der niedermolekularen Heparine und zeichnet sich durch eine duale Wirkweise aus: Einerseits hemmt es das Fortschreiten bestehender Thromben und unterstützt deren körpereigenen Abbau. Andererseits verhindert es die Neubildung von Blutgerinnseln.
Die Anwendungsgebiete von LOVENOX® umfassen:
- die Behandlung tiefer Venenthrombosen (TVT) und Lungenembolien (LE),
- die längere Behandlung sowie Sekundärprophylaxe von TVT und LE bei Tumorpatient:innen,
- die Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse bei chirurgischen sowie internistischen Patient:innen mit einer akuten Erkrankung und eingeschränkter Mobilität,
- die Therapie der instabilen Angina pectoris und des Nicht-ST-Hebungs-Myokardinfarkts (NSTEMI) oder des ST-Hebungs-Myokardinfarkts (STEMI),
- den Einsatz in der Dialyse zur Verhinderung von Blutgerinnseln im extrakorporalen Kreislauf.
Sichere Antikoagulation per Fertigspritze
Die Anwendung erfolgt subkutan mit einer Fertigspritze. Die Dosierung ist abhängig von der Indikation. Während LOVENOX® 2.000 IE und 4.000 IE vorwiegend in der Prävention angewendet werden, sind die Dosierungen 6.000 IE, 8.000 IE und 10.000 IE zur Behandlung von venösen Thromboembolien, etwa bei tiefer Venenthrombose und Lungenembolie indiziert.
[1] Erstattungskodex der österreichischen Sozialversicherung, Stand 01.07.2025.