Die Geschworenen sprachen der Klägerin einschließlich Strafzahlungen 3,66 Millionen Euro von Meta und 1,57 Millionen Euro von der Google-Mutter zu. Es geht um eine 20-jährige Frau, die nach eigenen Angaben in jungen Jahren wegen fesselnder Designs der Apps süchtig nach YouTube und Instagram wurde.
Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen bei der Entwicklung fahrlässig gehandelt und nicht vor den Gefahren gewarnt hätten. Das Urteil gilt als wegweisend und könnte die Branche zwingen, ihre Verteidigungsstrategien bei Klagen zur Nutzersicherheit grundlegend zu überdenken.