Folgende Sonderausgaben gab es bereits 2021:
- Renten oder dauernde Lasten
- Steuerberatungskosten
- Verlustabzug
- Kirchenbeiträge bis € 400,–
- bestimmte Spenden und freigiebige Zuwendungen
- freiwillige Weiterversicherung
- Nachkauf von Versicherungszeiten und vergleichbare Beiträge
Die ersten drei Sonderausgaben müssen manuell in der Steuererklärung erfasst werden, die anderen werden in der Regel – so wie die 2022 neu geschaffenen Sonderausgab
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