Was es dabei zu beachten gilt

Schenkungen

Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. 
REINHARD SCHWARZ
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Schenkungen © Shutterstock
Auch bei Schenkungen empfiehlt es sich, steuerlichen und zivilrechtlichen Rat einzuholen. © Shutterstock

Anzeigepflicht besteht, wenn ein Beteiligter (entweder der Erwerber oder der Geschenkgeber) zum Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz/Sitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder die Geschäftsleitung in Österreich hat:

  • Kapitalvermögen wie bspw. Bargeld, Sparbücher, Aktien und Wertpapiere o. Ä.
  • (Teil-)Betriebe zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb
  • Anteile an Kapitalgesellschaften und Personengemeinschaften wie z. B. OG, KG oder Beteiligungen als Stiller Gesellschafter
  • bewegliches körperliches Ver

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