Neben einer strengeren Regulierung von neuartigen Produkten wie Nikotinbeuteln oder koffeinhaltigen Pulvern zum nasalen Gebrauch wurde in einer Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Abfällen von verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen untersagt. Ziel ist, ein höheres Schutzniveau für Kleinkinder zu gewährleisten. Das Wegwerfverbot soll durch deutlich wahrnehmbare Hinweise gekennzeichnet werden.
Bei Missachtung drohen seit Ende August Verwaltungsstrafen in Höhe von € 500,–, bei Wiederholungsfällen bis zu € 2.000,–.