Abwasser-Streit

EuGH stellt Herstellerhaftung infrage

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Auf Klage Polens hin empfiehlt EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott in ihrem Schlussantrag, jene Vorgaben der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu kippen, welche die Arzneimittel- und Kosmetikbranche zur Übernahme von mindestens 80 Prozent der Kosten verpflichten. Die Klärstufe selbst bleibt unangetastet – strittig ist nur, wer zahlt.

Branchenverband sieht sich bestätigt

Für die PHARMIG ist der Schlussantrag ein wichtiges Signal. Generalsekretär Alexander Herzog: „Wir setzen uns seit Einführung der Kommunalen Abwasserrichtlinie dafür ein, dass die Kosten fair verteilt werden. Es kann nicht sein, dass lediglich zwei Branchen dafür aufzukommen haben, dass Schadstoffe aus dem Abwasser gefiltert werden, die aus vielerlei Quellen stammen. Das ist weder sachgerecht noch fair.“ Die PHARMIG warnt seit Langem, dass eine derart hohe Zusatzbelastung Firmen dazu zwingen könnte, Produkte nicht mehr kostendeckend anzubieten und vom Markt zu nehmen – mit Folgen für die Arzneimittelversorgung. Bindend ist der Schlussantrag nicht, er dient dem Gericht nur als Entscheidungsgrundlage. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.

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