Investitionsfreibetrag ab 1.1.2023

Ein Ausblick

Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. 
REINHARD SCHWARZ
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Frau mit Taschenrechner und Formular © Shutterstock
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Der Freibetrag führt bei ab 1.1.2023 angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern zu einer zusätzlichen gewinnmindernden Abschreibung über 100 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus. Es handelt sich daher um eine „fiktive“ Betriebsausgabe für Apotheken, die nur im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in Anspruch genommen werden kann.

Die Voraussetzungen sind:

  • erstmalig für Anschaffungen/Herstellungen ab dem 1.1.2023
  • Geltendmachung nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung
  • Ausweis der prämierten Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichn

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