Steuer-News

Neue Regeln beim Versand ins EU-Ausland

Alexander Lackinger, BSc, StB
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Ab 1. Juli 2021 wird ab dem ersten Euro im Bestimmungsland besteuert. © Shutterstock

Versandhandelsregelung Alt bis 30. Juni 2021

Liefert ein Unternehmen aus Österreich Waren an private oder an bestimmte andere Abnehmer (idR. Nicht-unternehmer) in das übrige Gemeinschaftsgebiet, dann hat er bis zum 30. Juni 2021 die Lieferschwellen des Landes, in das er liefert, zu beachten. Bis zu diesen länderspezifischen Lieferschwellen konnte mit österreichischer Umsatzsteuer fakturiert werden. Bei Verzicht auf die Lieferschwelle konnte schon bisher zu den im Bestimmungsland (das Land in das geliefert wird) geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen fakturiert werd

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