Eine solche Besteuerung beginnt ab einem Bruttogehalt von ca. € 1.300,– pro Monat. Das Einkommensteuergesetz sieht noch eine Begünstigung für ein Sechstel der Jahresbezüge vor, diese Begünstigung trifft die in den meisten Kollektivverträgen geregelten Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieses wird nach Abzug eines Freibetrags von € 620,– mit 6 % besteuert, höhere Einkommensbezieher- :innen werden jedoch höher besteuert.
Mitarbeiterprämien werden somit, wenn keine Ausnahme im Einkommensteuergesetz bestimmt ist, mit dem Tarif für laufende Bezüge be
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