Partizipation am Erfolg des Unternehmens

Mitarbeitergewinnbeteiligung

Alexander Lackinger, BSc, StB
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Alexander Lackinger © Renee Del Missier
Alexander Lackinger © Renee Del Missier

Damit soll die Partizipation von Mitarbeiter:innen am Erfolg des Unternehmens attraktiver gemacht werden. In den letzten Jahren war diese Art der Vergütung abgabenrechtlich im Vergleich zu Corona-Prämien oder Teuerungsprämien weniger interessant. Mit 2024 besteht zwar noch die Mitarbeiterprämie, diese kann aber ohne kollektivvertragliche Ermächtigung nicht von der Apotheke selbst gesteuert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Beträge bis zu € 3.000,– pro Jahr und aktivem Arbeitnehmer/aktiver Arbeitnehmerin können lohnsteuerfrei ausbezahlt werden. Nicht mehr

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