
Was ist die Teilpension?
Sie soll Menschen helfen, schrittweise in den Ruhestand zu gehen und außerdem das faktische Pensionsantrittsalter sowie die Beschäftigtenquote zu erhöhen. Konkret kann die Teilpension genutzt werden, wenn jemand bald in Pension geht und danach in einem geringeren Stundenausmaß weiterarbeiten will.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Mit 1.1.2026 muss eine der folgenden Pensionsarten erfüllt sein:
• Korridorpension
• Langzeitversichertenpension
• Schwerarbeitspension
• (reguläre) Alterspension
Des Weiteren muss die Arbeitszeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf 25 % bis 75 % reduziert werden. Es muss somit weiterhin eine Pflichtversicherung aufgrund der Beschäftigung vorliegen.
Wie hoch ist die Teilpension?
Die Höhe der Teilpension hängt davon ab, wie viel man weniger arbeitet:
Wer 25–40 % weniger arbeitet, bekommt 25 % des Pensionsanspruchs laut Pensionskonto. Bei 41–60 % weniger Arbeitszeit gibt es 50 %, bei 61–75 % Reduktion bekommt man 75 %. Abschläge für einen vorzeitigen Pensionsbezug bleiben bestehen. Den zweiten Teil der Pension und somit den vollen Pensionsbetrag gibt es erst beim endgültigen Pensionsantritt.
Was passiert mit der Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit wird mit der Teilpension harmonisiert, was zu einer Verkürzung der Bezugsdauer des Altersteilzeitgeldes auf drei Jahre und einer schrittweisen Erhöhung der Beschäftigungsjahre führt. Die Berechnung des Lohnausgleichs für die Altersteilzeit erfolgt auf Grundlage der Normalarbeitszeit, ohne Berücksichtigung von Überstundenentgelten.
Fazit
Die Teilpension, die ab dem 1. Januar 2026 eingeführt wird, bietet eine flexible Möglichkeit zur Reduktion der Arbeitszeit mit anteiliger Auszahlung der Pension. Bei Fragen zur Teilpension können Sie mich gerne im Apothekerverband kontaktieren. Alternativ steht Ihnen Ihr/Ihre Steuerberater:in mit Sicherheit auch gerne unterstützend zur Verfügung.