Abschaffung der „kalten Progression“

Alexander Lackinger, BSc, StB
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Jahrzehntelang war das österreichische Einkommensteuersystem durch das Nominalwertprinzip geprägt. Und ebenso lang wurde über den dahinterliegenden Effekt der „kalten Progression“ diskutiert und deren Abschaffung gefordert. Mit 1. Jänner 2023 wird diese schleichende Steuererhöhung abgeschafft.

Wie wird die kalte Progression abgeschafft?

Die Grenzbeträge werden zukünftig zu zwei Drittel automatisch an die Inflation angepasst. Zum Beispiel wurde das Ende der ersten Tarifstufe von € 11.000,– auf € 11.693,– angehoben. Damit bleibt ab nächstem Jahr ein größerer Einkommensteil steuerfrei. Das verbleibende Drittel steht dem Gesetzgeber für weitere Entlastungen der Steuerzahler zur Verfügung. Für nächstes Jahr wurden daher zusätzlich die unteren beiden Stufen erhöht und somit Geringverdiener:innen stärker entlastet. Die maßgebende Inflationsrate für das Jahr 2023 ist der durchschnittliche Wert der Inflation im Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022. Konkret wurden somit die beiden unteren Tarifgrenzen um 6,3 % und die darüberliegenden Tarifstufen um 3,47 % angehoben.

Des Weiteren werden ab 1. Jänner 2023 der Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge sowie Verkehrsabsetzbeträge um 3,47 % erhöht.

Welche sonstigen Einflüsse gibt es 2023?

Zur Steuerentlastung im Jahr 2023 trägt auch bei, dass der Grenzsteuersatz für die dritte Tarifstufe bereits mit 1. Juli 2022 um fünf Prozentpunkte gesenkt wurde. Die vierte Tarifstufe wird mit 1. Juli 2023 um zwei Prozentpunkte auf 40 % gesenkt. Diese Tarifsenkung im Jahr 2023 kommt Einkommensbeziehern und -bezieherinnen mit Bruttogehältern jenseits von € 3.300,– zugute. Die Effekte aus diesen Maßnahmen wiegen je nach Einkommen unterschiedlich stark, begünstigen aber eher Besserverdiener:innen.

Wie viel mehr bleibt einem Steuerzahler im Jahr 2023?

Aufgrund der Tarifsenkungen und der Inflationsanpassung der Grenzbeträge bleiben im Jahr 2023 einem Vollzeit beschäftigten Angestellten mit einem Bruttoeinkommen von € 5.000,– rund € 900,– mehr Netto vom Brutto. Beim Einkommen eines durchschnittlichen Angestellten mit € 2.700,– beträgt das Mehreinkommen rund € 500,– im Jahr 2023.

Bei Fragen können Sie mich gerne im Apothekerverband kontaktieren. Alternativ steht Ihnen Ihr/Ihre Steuerberater:in mit Sicherheit auch unterstützend zur Verfügung.

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