Die große VAAÖ-Umfrage  

Arbeitszeit: Wie zufrieden sind Sie?

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Apothekerin © AdobeStock
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Für den VAAÖ als deren Interessenvertretung ist das Ergebnis ein Auftrag, auf dieses sensible Thema auch weiterhin besonders aufmerksam zu achten.

Diensteinteilung


Planbarkeit ist ein wichtiger Faktor in unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft. Menschen, die ihren Alltag gut vorausplanen können, leiden weniger unter Stresssymptomen als Personen mit einer ähnlichen Belastung, für die Planbarkeit nur schwer möglich ist. Dies entspricht auch dem subjektiven Empfinden, wie die Umfrageergebnisse gezeigt haben: Je besser die Planbarkeit, desto geringer die Stressbelastung und desto größer die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

Das Arbeitszeitgesetz bestimmt zum Arbeitnehmerschutz, dass jede Dienstnehmerin, jeder Dienstnehmer Anspruch auf eine fixe Diensteinteilung hat.

Erfreulicherweise hat sich gezeigt, dass 80,2 % der Kolleg:innen, die an der Umfrage teilgenommen haben, auch wirklich einen fixen Dienstplan haben, 14,7 % zumindest teilweise. 5,1 % haben allerdings keine fixe Diensteinteilung. Wenig überraschend waren die Ergebnisse zur Nachfrage bezüglich der Zufriedenheit mit der jeweiligen Situation: Die Kolleg:innen mit fixer Diensteinteilung sind zu 91,2 % zufrieden damit. Die Kolleg:innen mit teilweise fixem Dienstplan sind nur zu 55,1 % zufrieden und die Kolleg:innen ganz ohne fixe Dienstzeiten sind zu 79,2 % unzufrieden damit.


Mehrarbeit


Auch regelmäßig zu leistende Überstunden können zu einer großen Belastung werden.  Das Arbeitsrecht definiert die über das vereinbarte Dienstausmaß eines Dienstnehmers, einer Dienstnehmerin hinausgehende Arbeitszeit als Mehrstunden, wenn sich diese im Rahmen der Normalarbeitszeitgrenzen – normalerweise 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche – halten. Bei Überschreiten der Normalarbeitszeitgrenzen fallen zuschlagspflichtige Überstunden an.

Auch hier resultierte ein überraschendes Umfrageergebnis: 62,3 % der Befragten gaben an, gar keine Mehr- bzw. Überstunden zu leisten. Bei den übrigen 37,7 % fallen die Mehr- und Überstunden hauptsächlich während der Urlaubszeit oder des Krankenstandes von Kolleg:innen an. 40 % gaben an, dass der Grund zu wenig Fachpersonal sei. Und bei ca. einem Viertel der Teilnehmer:innen fallen Mehr- und Überstunden beim Kassamachen an.   


Übereinstimmung von gemeldetem Dienstausmaß und tatsächlicher Arbeitszeit


Besonders unangenehm ist die Situation, wenn man zu mehr oder weniger Arbeitszeit eingeteilt wird, als dem vereinbarten und gemeldeten Dienstausmaß entspricht. Dienstnehmer:innen schulden aufgrund ihres Dienstvertrages die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft für eine gewisse Arbeitszeit. Macht die Dienstgeberin, der Dienstgeber davon keinen Gebrauch, indem sie bzw. er die Dienstnehmerin, den Dienstnehmer nicht zur Arbeit einteilt oder vorzeitig nach Hause schickt, muss sie bzw. er dennoch das vereinbarte Gehalt bezahlen. Der Dienstnehmer, die Dienstnehmerin muss die Minusstunden allerdings nicht „nacharbeiten“.

Bei 83,7 % der Umfrageteilnehmenden stimmen Meldung und tatsächliche Arbeitszeit überein. 11,4 % werden regelmäßig zu mehr Arbeit eingeteilt und 4,9 % zu weniger. Obwohl Dienstgeber:innen, die ihre Dienstnehmer:innen nicht entsprechend dem vereinbarten Dienstausmaß einteilen, diese Minusstunden nicht einfach nachfordern können, müssen 76,9 % der Minusstundenleistenden ihre Minusstunden – entgegen der Rechtslage – einarbeiten. Plusstunden werden bei 73,6 % durch Zeitausgleich abgegolten, wobei allerdings lediglich 43,6 % der Betroffenen diese zeitnah konsumieren können. 
Diese Umfrageergebnisse sind für die Interessenvertreter:innen im VAAÖ eine wichtige Hilfe bei ihrer täglichen Arbeit. Vielen Dank für die rege Teilnahme und machen Sie bitte auch weiterhin bei den Umfragen zu wichtigen Themen für die angestellten Apothekerinnen und Apotheker mit!

Gerne unterstützt Sie das Juristenteam des VAAÖ bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Wir stehen Ihnen unter  Tel.: 01 404 14 411, montags bis freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr, oder unter rechtsberatung@vaaoe.at zur Verfügung. 

VAAÖ-Umfrage Dienstplan & Arbeitszeit 

Wie wichtig dieser Themenbereich ist, zeigt die rege Teilnahme an der jüngsten VAAÖ-Umfrage, an der insgesamt 469 angestellte Apothekerinnen und Apotheker teilgenommen haben.

Abbildung VAAÖ © APOVERLAG
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