Behandelnde Ärzt:innen können damit weiterhin Dauerverschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen; eine amtsärztliche Vidierung entfällt unter strengen Voraussetzungen. Die Verschreibung geht an Apotheke und Gesundheitsbehörde.
Die Kontrolle bleibt mehrstufig: Amtsärzt:innen kontrollieren die Dauerverschreibungen, die Suchtgiftvignette verhindert Mehrfachabgaben, die Apotheken melden Hinweise auf Missbrauch. Laut Bundesländern stiegen die Missbrauchsfälle nicht.