Substitution

Vidierungsregelung bis 2028 verlängert

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Behandelnde Ärzt:innen können damit weiterhin Dauer­verschreibungen mit dem Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ ausstellen; eine amtsärztliche Vidierung entfällt unter strengen Voraussetzungen. Die Verschreibung geht an Apotheke und Gesundheits­behörde. 

Die Kontrolle bleibt mehrstufig: Amtsärzt:innen kontrollieren die Dauerverschreibungen, die Suchtgiftvignette verhindert Mehrfach­abgaben, die Apotheken melden Hinweise auf Missbrauch. Laut Bundesländern stiegen die Missbrauchsfälle nicht.

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