Gesundheitsausschuss

Grünes Licht für e-Rezept bei Privatrezepten

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Symbolbild: Kunde in der Apotheke © Shutterstock
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Künftig können auch Privatrezepte mit dem E-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Das hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Mittwochabend mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS beschlossen. Außerdem wurde ein neuer Anlauf zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie unternommen, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Von der Erweiterung des E-Rezeptes sind alle privat zu bezahlenden Medikamente wie beispielsweise Verhütungsmittel betroffen. Ärztinnen und Ärzte können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnen - unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente künftig ohne Vorlage eines Papierrezepts mit der e-Card in Apotheken abholen.

Der neuerliche Anlauf zur Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie war notwendig, nachdem das Inkrafttreten der ursprünglichen Regierungsvorlage durch den Einspruch der Bundesländer Wien, Burgenland und Kärnten verhindert worden war. Die Neuregelung ist nur wieder einstimmig angenommen worden.

Stein des Anstoßes waren die Bestimmungen über die Genehmigung von kieferorthopädischen Lehrpraxen durch die Zahnärztekammer. Diese sind in der nunmehr vorgenommenen Neuregelung nicht mehr enthalten. Die zentralen Inhalte der ursprünglichen Vorlage bleiben aber unverändert. Im Konkreten geht es um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Ausbildung und die Etablierung einer speziellen Berufsbezeichnung im Zahnärztegesetz sowie parallel dazu um die Verankerung der in diesem Zusammenhang anfallenden neuen Aufgaben der berufsrechtlichen Kammer im Zahnärztekammergesetz.

Österreich gehört nämlich bis dato zu den wenigen Ländern in der EU, in denen der Beruf des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie noch nicht gemäß den europarechtlichen Vorgaben geregelt ist.

Als Qualifikationsnachweis gilt in Hinkunft der Abschluss einer postpromotionellen fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie, die ein theoretisches und praktisches Studium in Form eines zumindest dreijährigen Universitätslehrgangs auf Vollzeitbasis umfasst.

Bestimmungen treten am 1. September 2023 in Kraft

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen nun ein Jahr später als geplant, nämlich am 1. September 2023. Nachdem die Adaptierungen in Absprache mit den Ländern vorgenommen wurden, gehen die Vertreter der beiden Regierungfraktionen davon aus, dass der Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie nun nichts mehr im Wege steht.

(APA/red)

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