Gesundheitsreform

Große Weichenstellung mit blindem Fleck

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Es war die am längsten erwartete Einigung dieser Legislaturperiode. Nach rund einem Jahr Reformpartnerschaft präsentierten Bundesregierung, Landeshauptleute, Städtebund und Gemeindebund am 1. Juli die politische Weichenstellung in den Bereichen Verwaltung, Bildung, Energie und Gesundheit. Bis Jahresende sollen die gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet und ins Parlament eingebracht werden. Viele Punkte bleiben bis dahin nur Überschriften.

Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) fasste den Grundgedanken der Reform in einem Satz zusammen: „Einer allein wird es nicht richten.“ Bund, Länder und Sozialversicherung übernehmen künftig gemeinsam die Verantwortung für Planung und Weiterentwicklung der Versorgung – erstmals mit einer verbindlichen Gesundheitsplanung über mehr als 15 Jahre. Ein Sparprogramm sei die Reform ausdrücklich nicht, betonte Schumann, sondern eine Investition in das öffentliche System. Gebremst werden soll der Anstieg der Kosten, denn nur so lasse sich die Qualität des Systems halten. Auch Spitalsschließungen seien nicht geplant; bestehende Standorte könnten sich aber zu Facharztzentren oder Einrichtungen der Übergangspflege weiterentwickeln oder sich stärker spezialisieren.

PVE als Fundament, Spitäler mit Schwerpunkten

Kernstück ist der Ausbau der Primärversorgungseinheiten (PVE): 300 bis zum Jahr 2030, 600 bis zum Jahr 2040, ausgehend von derzeit 119. Der Ausbau umfasst auch PVE für Kinderheilkunde und Frauengesundheit sowie für Zahnmedizin. Die PVE werden als zentrale erste Anlaufstelle positioniert: wohnortnah, mit langen Öffnungszeiten und multiprofessionellen Teams, die Doppeluntersuchungen vermeiden sollen. Die fachärztliche Versorgung wird in Gruppenpraxen, Ambulatorien und Facharztzentren gebündelt, Spitäler konzentrieren sich stärker auf komplexe und hochspezialisierte Leistungen; ambulante und tagesklinische Behandlungen sollen verstärkt außerhalb des stationären Bereichs erfolgen.

Dazu kommt eine Digitaloffensive: Die Gesundheitsberatung 1450 wird zur ersten digitalen Anlaufstelle rund um die Uhr ausgebaut, Telemedizin und digitale Terminservices sollen den Weg zur passenden Versorgung weisen, ELGA soll zur nationalen eHealth-Plattform mit umfassendem Patientenakt werden, eine eigene eHealth-
Agentur ist angekündigt. Gegen den Personalmangel setzt die Reform auf Teilkassenverträge, neue Kooperationsformen und eine raschere Anerkennung ausländischer Pflegequalifikationen.

Finanzierung aus gemeinsamer Hand

Die im Vorfeld heftig diskutierte Finanzierung aus einer Hand kommt nicht. Übrig geblieben ist eine „Finanzierung aus einer gemeinsamen Hand“, wie es NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger formulierte: Für die neue integrierte Versorgung poolen Bund, Länder und Sozialversicherung ihre Mittel, nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“. Abseits dieser neuen Versorgungsformen bleibt die Finanzierungslogik allerdings unverändert: Die Spitäler werden weiterhin im Wesentlichen über die Landesgesundheitsfonds finanziert, der niedergelassene Bereich über die Sozialversicherung – die Beiträge sollen lediglich enger aufeinander abgestimmt werden. Eine neue Gesundheitsfinanzierungsgesellschaft soll die öffentliche Beschaffung – wo sinnvoll – bündeln: ein Punkt, der auch den Arzneimittelbereich betreffen könnte.

Der blinde Fleck heißt Offizin

Aus Sicht der Apothekerschaft bleibt allerdings eine Leerstelle: Im elfseitigen Papier des Bundeskanzleramts zur Einigung kommt das Wort „Apotheke“ nicht vor. Wo multiprofessionelle Teams beschrieben werden, ist von Pflege, Therapie und „weiteren Gesundheitsberufen“ die Rede – die Pharmazie bleibt ungenannt. Auch Arzneimittelversorgung, Lieferengpässe oder Medikationsmanagement fehlen zur Gänze. Das irritiert, weil die erklärten Reformziele – wohnortnahe Erstanlaufstellen, Entlastung der Ambulanzen, Prävention, digitale Services – exakt jenes Profil beschreiben, das die rund 1.450 öffentlichen Apotheken mit bis zu 600.000 Patientenkontakten pro Tag bereits abdecken.

Die Apothekerkammer positionierte sich noch am Tag der Einigung. Sie machte deutlich, dass Apotheken zu den am stärksten frequentierten Anlaufstellen im Gesundheitssystem zählen, und forderte, diese Versorgungsebene als tragende Säule jeder Reformarchitektur mitzudenken: konkret durch eine nachhaltige Finanzierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen und klare rechtliche Rahmenbedingungen für neue Versorgungsmodelle. „Wer Versorgungswege neu ordnen will, ohne die meistfrequentierte Primärversorgungsstruktur des Landes einzubeziehen, verschenkt Potenzial“, heißt es in der Aussendung. Als Beispiele nennt die Standesvertretung die ApoApp, die assistierte Telemedizin in der Apotheke und ein persönliches Präventionskonto.

Von der Einigung zum Gesetz

Die Einigung ist eine politische Absichtserklärung, noch kein Gesetz. Bis Jahresende sollen die legistischen Grundlagen ausgearbeitet und ins Parlament eingebracht werden – erst dann wird sich zeigen, wie die angekündigten Strukturen im Detail aussehen und wer darin welche Aufgaben übernehmen soll. 

Die Standesvertretung hat dafür bereits konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt: von der Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen bis zur assistierten Telemedizin. Ob und in welcher Form die Politik sie aufgreift, wird sich in den kommenden Monaten weisen, sobald die ersten Gesetzesentwürfe vorliegen.

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