Als ein Teil der Gesundheitsreform soll ein bundesweit einheitlicher Bewertungsprozess sowie ein Bewertungsboard für ausgewählte hochpreisige und spezialisierte Arzneimittel im Krankenhausbereich und an der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und extramuralem Bereich eingerichtet werden. Das Bewertungsboard soll einheitliche Empfehlungen für die Anwendung, die Rahmenbedingungen und für die Unterstützung von Preisverhandlungen erarbeiten, so die Regierungsvorlage. Dem Board sollen fachkundige Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung sowie der Patientenanwaltschaften, Expert:innen des BASG und der GÖG sowie unabhängige Vertreter:innen der Wissenschaft angehören. Zur Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber der Pharmabranche soll auch ein Verhandlungsteam eingerichtet werden.
Patientenanwaltschaft bemängelt
Die Patientenanwältin Michaela Wlatting kritisierte im Ö1 Morgenjournal vom 5. Dezember, dass im Bewertungsboard nicht nur nach dem medizinisch-therapeutischen Nutzen, sondern auch nach dem Kostennutzen bewertet werden solle. Medikamente müssten aus Sicht der Patientenanwaltschaft auch dann zur Anwendung kommen können, wenn es eine Nichtempfehlung für sie gebe. Auch müssten Medikamente schon während des Bewertungsprozesses angewendet werden dürfen.
Pharmig kritisiert
Auch die PHARMIG befürchtet eine Verschlechterung bei der Versorgung im Krankenhaus. In einer Presseaussendung macht sie auf zumindest fünf kritische Punkte im Regierungsentwurf aufmerksam: Bei der geplanten Zusammensetzung des Boards werde es an der krankheitsspezifisch-fachmedizinischen Expertise fehlen, wenn nur drei Wissenschafter:innen aus pharmakologischen und/oder medizinischen Fachrichtungen vorgesehen seien. Auch dass lediglich ein Mitglied der Patientenanwaltschaft, und das ohne Stimmrecht, vorgesehen ist, kritisiert die PHARMIG. Damit würde die Patient:innensicht vollkommen fehlen. Durch die lange Frist, um eine Empfehlung zu treffen, werde die Verfügbarkeit von (lebenswichtigen) Therapien für Patient:innen verzögert.
Eine weitere Sorge sei, dass der Preis einer Therapie bei der Bewertung im Vordergrund stehe, nicht ihr medizinisch-wissenschaftlicher Nutzen, weil es für eine Entscheidung die Mehrheit der Vertreter:innen sowohl der Sozialversicherung als auch der Länder erfordere. Zudem enthalte das Gesetz keinerlei Vorgaben, dass die in den Spitälern anwendbaren Therapien auch einheitlich finanziert werden, unterstrich die PHARMIG.
Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte im Ö1 Mittagsjournal, dass er als ehemaliger Krebspatient den Zugang zu Medikamenten keinesfalls erschweren wolle. Das Board sichere Transparenz und den gleichberechtigten Zugang auch zu teuren und sehr seltenen Medikamenten. Rauch kündigte zudem an, dass er Kritiker:innen noch zu einem klärenden Gespräch einladen wolle.
IT