Was gut läuft und was nicht

Die (Un)praxis des e-Rezepts

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Seit 1. Juli 2023 können elektronische Verordnungen nicht mehr durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer abgerufen werden.  © iStock
Seit 1. Juli 2023 können elektronische Verordnungen nicht mehr durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer abgerufen werden. © iStock

Für das Abrufen von offenen e-Rezepten ist nun das Stecken der e-Card zwingend erforderlich. Alternativ dazu ist die Übergabe der Rezept-ID nur noch in Form des QR-Codes auf Papier oder in der App der Sozialversicherung möglich. Diese Abkehr von der bequemen Art mittels Eingabe der Sozialversicherungsnummer bedeutet einen hohen Erklärungsbedarf gegenüber den Kund:innen. In Härtefällen eines dringenden Bedarfes wurde eine Lösung über die Hotline der SVC gefunden (siehe Kammerinfo 41/23).

e-Med oder e-Rezept?

Aufgrund der recht chaotischen Zeit wäh

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