Die beschlossenen Anpassungen gliedern sich in
• 126 Taxansatzsteigerungen
• 25 Taxansatzsenkungen
• 2 Neuaufnahmen
• Aufnahme eines Taxansatzes für Ibuprofen
• 4 Streichungen
Streichung von Artikeln
Vier Artikel wurden aus der Arzneitaxe gestrichen:
• Noscapinhydrochlorid Zäpfchen 5 mg
magistral
• Noscapinhydrochlorid Zäpfchen 10 mg
magistral
• Povidon-Iod-Augentropfen 1 % offizinal
• Prednisolon Zäpfchen 100 mg magistral
Hintergrund dieser Maßnahme sind Probleme bei der Taxierung in den Apotheken, die in der Praxis wiederholt zu Unklarheiten geführt haben.
Wichtig für die Praxis: Diese Artikel werden aus der Arzneitaxe gestrichen, nicht jedoch aus dem Österreichischen Arzneibuch! Die Taxierung erfolgt, wie bei anderen magistralen Rezepturen, mit den entsprechenden Taxansätzen der Ausgangsstoffe und Arbeiten.
Neuaufnahmen in die Arzneitaxe
Neu in die Arzneitaxe aufgenommen wurden folgende Wirkstoffe:
• Ciclosporin: Durch die Aufnahme von Ciclosporin in die Österreichische Arzneitaxe ist der Wirkstoff nun ohne chefärztliche Bewilligung verordnungsfähig (z. B. als Ciclosporin-Augentropfen).
• Tetracain: Tetracainhydrochlorid (bereits in der Österreichischen Arzneitaxe) ist leicht wasserlöslich. Die freie Base Tetracain dagegen ist sehr schwer wasserlöslich und stark lipophil. In halbfesten Zubereitungen oder lipophilen Vehikeln ist die Base daher häufig die galenisch besser geeignete Form.
Aufnahme eines Taxansatzes
Für Ibuprofen wurde ein Preisansatz aufgenommen (bisher war Ibuprofen ohne Taxansatz gelistet).
Anpassung der Bezeichnung gemäß Arzneibüchern
Ein weiterer Beschluss betrifft die vereinheitlichte Nomenklatur entsprechend den aktuell gültigen Arzneibüchern. Konkret wurde folgende Bezeichnung angepasst:
• Alte Bezeichnung: Natriumcitrat
• Neue Bezeichnung: Natriumcitrat-Dihydrat