Am Dienstagmorgen sprach DDr. Karina E. Hellbert, LL.M. über die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung von Blutuntersuchungen. Laut der Expertin sind diesbezüglich noch einige Fragen ungeklärt. So sieht der aktuelle Gesetzestext durch das Herausstreichen der eigenverantwortlichen Tätigkeit vor, dass nur noch Apotheker:innen, nicht jedoch pharmazeutisches Fachpersonal zur Durchführung patientennaher Tests berechtigt sind. Zudem muss eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. das Magistrat erfolgen, wenn Point-of-Care-Tests (POCT) in der Apotheke durchgeführt werden. Formvorschrift
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