US-Prozess

Instagram bestreitet Suchtpotenzial

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Man könne zwar ähnlich wie beim Binge-Watching von Serien eine starke Bindung zu einer Plattform entwickeln, eine „klinische Sucht“ entstehe dabei jedoch nicht, sagte er laut New York Times. Das Verfahren gilt als richtungsweisend viele ähnlicher Klagen gegen Tech-Konzerne.


Hintergrund des Prozesses ist die Klage der 20-jährigen KGM gegen mehrere Plattformen, darunter Instagram, das zum Meta-Konzern gehört. Die Klägerin wirft den Betreiber:innen vor, ihre Dienste bewusst suchtfördernd gestaltet zu haben, und zu endlosem Scollen zu animieren. Die frühe Nutzung sieht die Klägerin als Grund für ihre Depressionen und Angstzustände. 


Meta weist die Anschuldigungen zurück und betont, die Klägerin habe bereits zuvor schwere familiäre Belastungen erlebt. Zudem betont der Konzern bestehende Schutzmaßnahmen für Jugendliche. Klagen gegen Snapchat und TikTok endeten vorab in Vergleichen, deren Details nicht öffentlich sind.

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