Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Teilen: Grund- und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag. Erster steht allgemein zu, während für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag Investitionen in bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nötig sind:
a) abnutzbare ungebrauchte körperliche Anlagen mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren (z. B.: Betriebs- und Geschäftsausstattung, EDV, auch Gebäude-/Herstellungsaufwendungen eines Mieters, etc. nicht hingegen bspw. PKWs, geringwertige oder gebrauchte Anlagen oder Wirtschaftsgüter, usw.);
b) Bestimmte Wertpapiere, d
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