Eine kurze Nachhilfestunde: Die Bildung von Arzneimittelpreisen ist in Österreich gesetzlich geregelt. Dafür zuständig ist eine Preiskommission im Gesundheitsministerium. Dort vertreten: verschiedene Ministerien, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Arbeiterkammer.
Die Preisbasis eines Medikaments bildet der Fabrikabgabepreis (FAP) des Herstellers, zu dem der Großhandelsaufschlag und erst dann der Apothekenaufschlag kommen. Dann werden noch 10 % Mehrwertsteuer fällig. Alle diese Aufschläge sind rechtlich geregelt. Soll heißen: Eine öffentliche Apotheke ist in der Entscheidung über ihre
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