• Sie muss außergewöhnlich sein.
• Sie muss zwangsläufig erwachsen (das bedeutet, dass sich der/die Steuerpflichtige der außergewöhnlichen Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann).
• Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
Weiters darf die Belastung weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein.
Zusätzliches beachten
Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen ist zusätzlich Folgendes zu beachten:
• Die Aufwendungen resultieren aus einer eigenen körperlichen
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