Wichtige Weichenstellung für die Zukunft – Teil 2

Apothekengesetz-Novelle 

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Apotheke © Hörmandinger
© Hörmandinger

Die Öffnungszeiten

Bisher wurden die Öffnungszeiten der Apotheken von den Bezirksverwaltungsbehörden einseitig bindend festgelegt. Um die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit für die Apotheker:innen zu erhöhen, werden die Behörden in Zukunft nur noch Kernöffnungszeiten festlegen, zu denen die Apotheken jedenfalls offenzuhalten sind. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten können die Apotheken eigenständig und freiwillig festlegen.

Die Kernöffnungszeiten umfassen wöchentlich mindestens 36 Stunden und müssen gewährleisten, dass die Apotheken an jedem Werktag geöffnet sind. Die ge

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