Stellvertretende Leitung: Das ist zu beachten

Eine Frage der Verantwortung

Artikel drucken
Der bzw. die stv. Apothekenleiter:in trägt für die Dauer der Vertretung die Verantwortung für den Betrieb und haftet natürlich auch für das, was in der Apotheke in dieser Zeit passiert. © Shutterstock
Der bzw. die stv. Apothekenleiter:in trägt für die Dauer der Vertretung die Verantwortung für den Betrieb und haftet natürlich auch für das, was in der Apotheke in dieser Zeit passiert. © Shutterstock

Immer wieder kommt es in Apotheken vor, dass der/die Konzessionsinhaber:in, der/die Pächter:in oder der/die verantwortliche Leiter:in durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist, den Betrieb der Apotheke zu führen. Seine bzw. ihre Aufgabe ist es dann, eine/n geeignete/n Stellvertreter:in zu bestellen. 

Aufgaben als Apothekenleiter:in

  • ordnungsgemäße Führung des Apothekenbetriebes 
  • Maßnahmen, die zur Führung des Betriebes in pharmazeutischer Hinsicht notwendig sind
  • pharmazeutisch-fachliche Verantwortung
  • Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?

    Ihre Online-Vorteile:

    • ✔ exklusive Online-Inhalte
    • ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
    • ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen

    Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.

    1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online

Das könnte Sie auch interessieren