Ende Februar hat der Nationalrat beschlossen, dass Fortbildungszeiten als Arbeitszeit zu gelten haben und der Dienstgeber die anfallenden Kosten übernehmen muss, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Fortbildung besteht. Das heißt:
- Die angestellten Apotheker:innen haben zukünftig Anspruch auf Dienstfreistellung, Zeitausgleich oder finanzielle Abgeltung der für die vorgeschriebene Fortbildung aufgewendeten Zeit.
- Die Kosten für diese Fortbildungsveranstaltungen müssen die Dienstgeber:innen tragen.
- Zudem besteht in diesem Zusammenhang ein besonderer Kündig
Sie haben bereits ein ÖAZ-Abo?
Ihre Online-Vorteile:
- ✔ exklusive Online-Inhalte
- ✔ gratis für alle Print-Abonnent:innen
- ✔ Überblick über die aktuellen Couponing-Aktionen
Die Österreichische Apotheker-Zeitung informiert über spannende Themen aus Pharmazie, Wirtschaft, Gesundheits- und Standespolitik.
1 Jahr um € 165,00 (zzgl. 10 % Ust.) für Ihre ÖAZ als Printausgabe und Online